Inhaltsverzeichnis:

Was gehört in ein Testament?
Was gehört in ein Testament?

Video: Was gehört in ein Testament?

Video: Was gehört in ein Testament?
Video: Was gehört in ein Testament? Lea erklärt's. 2024, November
Anonim

EIN Wille ist einfach ein Rechtsdokument, in dem Sie als Erblasser angeben, wer Wille verwalten Sie Ihren Nachlass nach Ihrem Tod. Ihr Nachlass kann aus großen, teuren Dingen wie einem Ferienhaus bestehen, aber auch aus kleinen Gegenständen, die einen sentimentalen Wert haben könnten, wie beispielsweise Fotos.

Was sollte ich außerdem in ein Testament aufnehmen?

Zehn Dinge, die Sie in Ihr Testament aufnehmen sollten

  • Nennen Sie einen persönlichen Vertreter oder Testamentsvollstrecker.
  • Benennen Sie die Begünstigten, um ein bestimmtes Eigentum zu erhalten.
  • Geben Sie alternative Begünstigte an.
  • Benennen Sie jemanden, der alles verbleibende Eigentum mitnimmt.
  • Geben Sie Anweisungen zur Aufteilung des persönlichen Vermögens.
  • Geben Sie Anweisungen für die Zuweisung von Geschäftsvermögen.
  • Geben Sie an, wie Schulden, Ausgaben und Steuern bezahlt werden sollen.

Und was sind die Bestandteile eines Testaments? Die 10 MUSS-Teile eines Testaments

  • Überschrift, Ehegeschichte und Kinder. Überschrift – Dieser Abschnitt sollte Ihren vollständigen Namen, Ihren Wohnsitz und eine Erklärung enthalten, dass dies Ihr Testament sein soll.
  • Schulden und Steuern.
  • Verfügung über Vermögenswerte.
  • Vormundschaft.
  • Testamentsvollstrecker und Treuhänder.
  • Vollstreckungs- und Treuhänderbefugnisse.
  • Keine Wettbewerbsbestimmung.
  • Allgemeine Bestimmungen.

Was Sie niemals in Ihr Testament aufnehmen sollten?

Wenn Sie mögen, Sie können die folgenden Arten von Immobilien in. hinterlassen dein Wille : Ihre Anteil der gemeinsamen Mietbankkonten. Bankkonten für den Todesfall. auf den Tod übertragene Wertpapiere oder Wertpapierkonten und.

Was sind die wichtigsten Aspekte eines Testaments?

Wenn du a machst Wille , es ist wichtig um die verschiedenen Elemente zu verstehen, aus denen a. besteht Wille , wie Erblasser, Testamentsvollstrecker, Vermächtnisse und Vermächtnisse, Begünstigte, Nachlass, ausländisches Vermögen, Kinder und Vormunde.

Empfohlen: